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Hundezwinger im Wohngebiet – was es zu beachten gilt
Hundezwinger bieten Hunden im Außenbereich einen sicheren und wettergeschützten Rückzugsort. Je nach Anwendungsfall gibt es beim Bau von Hundezwingern unterschiedliche Aspekte zu beachten. Will man einen Hundezwinger auf dem eigenen Wohngrundstück errichten, sollten im Vorfeld einige Fragen geklärt sein.
Dürfen Hundezwinger in Wohngebieten aufgestellt werden?
Aufgrund der Größe eines Hundezwingers spielt die Art des Wohngebietes eine wichtige Rolle – die Frage lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. In reinen Wohngebieten ist der Bau eines Zwingers häufig nicht gestattet. In allgemeinen Wohngebieten, also solchen, die zwar vorrangig dem Wohnen dienen, aber auch Gebäude für Versorgung, Sport und Kultur beinhalten, ist die Situation anders. Hier ist es in der Regel erlaubt, Hundezwinger für bis zu zwei Hunde zu nutzen – insofern dies nicht zu einer unzumutbaren Lärmbelästigung für die Nachbarn führt. Eine konkrete Antwort liefert im Zweifelsfall die örtliche Baubehörde.

Braucht man für den Bau eines Hundezwingers im eigenen Garten eine Genehmigung?
Spezifische Regelungen, die das Baurecht betreffen, werden von den einzelnen Bundesländern getroffen. Ob das Aufstellen eines Hundezwingers im eigenen Garten eine Baugenehmigung benötigt, hängt zusätzlich von verschiedenen Faktoren wie der geplanten Größe des Zwingers und der einhergehenden Tierschutz-Hundeverordnung ab.
Während kleinere Zwinger oft auch genehmigungsfrei möglich sind, kann für größere Zwinger unter Umständen eine Genehmigung erforderlich sein – insbesondere, wenn sie als bauliche Anlage gelten. Je nach Region gibt es hier Unterschiede bei den Vorgaben zu Höhe, Grundfläche, Abstand zum Nachbargrundstück usw. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich, bei der örtlichen Baubehörde nachzufragen, ob eine Genehmigung für den geplanten Hundezwinger notwendig ist.
Welche Vorgaben müssen beim Bau von Hundezwingern beachtet werden?
Gemäß der Tierschutz-Hundeverordnung gibt es Vorgaben in Bezug auf die Größe und die Ausstattung, abhängig vom Standort. Diese gelten natürlich auch, wenn man den Zwinger im eigenen Garten aufstellen möchte.
Die Größe eines Hundes bestimmt, wie viel uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche einem Hund bei der Zwingerhaltung zur Verfügung stehen muss:
- Bei einer Widerristhöhe bis zu 50 cm muss die Fläche mindestens 6 m² betragen.
- Hat der Hund eine Widerristhöhe zwischen 50 und 65 cm, benötigt er während der Zwingerhaltung mindestens 8 m² Fläche.
- Besonders großen Hunderassen mit einer Widerristhöhe über 65 cm muss eine Bodennutzfläche von mindestens 10 m² zur Verfügung stehen.
Für jeden weiteren Hund, der mit in dem Zwinger gehalten werden soll, muss zusätzlich die Hälfte der für das erste Tier vorgeschriebenen Fläche bereitgestellt werden. Im Rahmen einer Hundezucht wird der doppelte Platzbedarf vorausgesetzt. Grundsätzlich gilt bei der Größe eines geeigneten Zwingers die Vorgabe, dass die Seitenlänge mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und dabei 2 m nicht unterschreiten darf.
Darüber hinaus gilt folgendes bei der Nutzung eines Hundezwingers im Garten:
- Stellen Sie den Hundezwinger an einer wettergeschützten Stelle auf, sodass die Hunde weder ständiger Nässe noch starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.
- Stellen Sie sicher, dass sich am Hundezwinger keine scharfen Gegenstände oder spitzen Materialien befinden, die als potenzielles Verletzungsrisiko das Wohlergehen der Tiere gefährden könnten.
- Der Zwinger muss über mindestens eine offene Seite verfügen, die einen freien Blick in die Umgebung gewährt. Trotz der offenen Hundezwinger-Elemente muss das Innere ausreichend witterungsgeschützte Bereiche als Rückzugsort bieten.
- Unsere Hundezwinger erfüllen selbstverständlich alle gesetzlichen Vorgaben und Tierschutzanforderungen.
- Zusätzlich zu den geschützten Liegeflächen bieten Hundehütten im Hundezwinger einen sicheren und geschützten Rückzugsort. Diese soll den Hund vor Kälte und Wärme schützen und eine ausreichende Größe haben, sodass sich der Hund darin ausstrecken und bewegen kann. Hundehütten aus Holz stellen beispielsweise ein geeignetes Material für eine komfortable Schutzhütte dar, die dem Hund als sicherer Rückzugsort dient.
Hundezwinger von SAUERLAND – seit 1980
Als erfahrener Hersteller von Hundezwingern und Hundehütten stellen wir Ihnen in unserem Sortiment eine große und hochwertige Auswahl an Zwingern, Hütten, Hundebetten sowie weiteren Artikeln bereit. Diese entsprechen den gesetzlichen Vorgaben als auch der Tierschutz-Hundeverordnung. Wir arbeiten eng mit Züchtern, Tierärzten und Hundeschulen, um das perfekte Zuhause für Ihren Hund zu schaffen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an – wir statten Sie für die Hundehaltung passend aus.
