Helpcenter - Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für meinen Hundezwinger eine Hundehütte oder einen Schutzraum?
Ja, laut Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) sind Sie dazu verpflichtet, Ihrem Hund einen Schutzraum im Zwinger zur Verfügung zu stellen, in den er sich zurückziehen kann – beispielsweise eine Hundehütte. Diese muss aus wärmedämmendem, gesundheitsunschädlichem Material bestehen und das Tier vor der Witterung schützen. Alternativ ist auch ein unmittelbar mit dem Zwinger verbundener Raum möglich, der ebendiese Anforderungen erfüllt.
Zudem müssen die Größe des Schutzraums und die seiner Öffnung so bemessen sein, dass Ihr Hund sich im Inneren verhaltensgerecht bewegen sowie problemlos hinein- bzw. hinausgelangen kann. Es darf keine Verletzungsgefahr bestehen. Daher sollten Sie auf eine einwandfreie Verarbeitung achten. Der Aufenthaltsbereich und dessen Umgebung sind sauber zu halten.
sauerlandshop - December 15, 2021 11:44 - 2337 Ansichten